Verordnung und Kosten
Was kostet Ergotherapie mit Rezept - und was ändert sich 2027?
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Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen bei Ergotherapie 10 Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung zu. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der feste Betrag auf 15 Euro je Verordnung, die 10 Prozent bleiben. Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen nichts. Ist die Belastungsgrenze erreicht, bescheinigt die Krankenkasse die Befreiung für den Rest des Kalenderjahres.
Wie setzt sich die Zuzahlung zusammen?
Die Zuzahlung für Ergotherapie hat zwei Teile. Der erste Teil sind 10 Prozent der Kosten aller Einheiten auf Ihrer Verordnung. Der zweite Teil ist ein fester Betrag, der einmal je Verordnung anfällt.
Stehen auf Ihrer Verordnung zehn Einheiten, zahlen Sie 10 Prozent der Kosten dieser zehn Einheiten. Dazu kommt einmal der feste Betrag. Wie hoch der prozentuale Teil ausfällt, hängt von der verordneten Behandlung und der Zahl der Einheiten ab. Den übrigen Betrag rechnet die Praxis mit Ihrer Krankenkasse ab.
| Bestandteil | bis 31.12.2026 | ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Anteil an den Kosten | 10 % | 10 % |
| fester Betrag | 10 € je Verordnung | 15 € je Verordnung |
Die Praxis muss Ihnen die Zuzahlung quittieren. Heben Sie die Quittungen auf. Mit ihnen belegen Sie bei Ihrer Krankenkasse, was Sie im Jahr schon gezahlt haben.
Was ändert sich am 1. Januar 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 steigt der feste Betrag von 10 auf 15 Euro je Verordnung. Der Anteil von 10 Prozent an den Kosten bleibt. Das regelt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228.
Für jede Verordnung zahlen Sie damit 5 Euro mehr als bisher. An der Belastungsgrenze ändert das Gesetz nichts.
Läuft Ihre Verordnung über den Jahreswechsel, sprechen Sie uns vor dem ersten Termin an. Dann klären wir, welcher Betrag für Sie gilt.
Zahlen Kinder und Jugendliche etwas zu?
Kinder und Jugendliche unter 18 zahlen nichts zu. Zuzahlen müssen nur Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für Kinder fällt weder der Anteil an den Kosten noch der feste Betrag an.
Wann Ergotherapie für Kinder verordnet wird, lesen Sie im Ratgeber Ergotherapie für Kinder.
Wann sind Sie von der Zuzahlung befreit?
Im Kalenderjahr zahlen Sie höchstens bis zu Ihrer Belastungsgrenze zu. Sie liegt bei 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, liegt sie bei 1 Prozent.
Chronisch Kranke, die nach dem 1. April 1972 geboren sind und die vorgesehenen Gesundheitsuntersuchungen nicht regelmäßig genutzt haben, bleiben bei 2 Prozent. Das gilt nicht, wenn Sie an einem strukturierten Behandlungsprogramm teilnehmen.
Die Einnahmen aller Angehörigen im gemeinsamen Haushalt werden zusammengerechnet, für Angehörige und Kinder gibt es Abzüge. Wie hoch diese Abzüge in Euro sind, sagt Ihnen Ihre Krankenkasse. Ist die Grenze erreicht, bescheinigt die Kasse die Befreiung für den Rest des Kalenderjahres.
Gilt bei der Blankoverordnung etwas anderes?
Die Blankoverordnung gibt es in der Ergotherapie nur für drei Diagnosegruppen.
- SB1 umfasst Erkrankungen von Wirbelsäule, Gelenken und Gliedmaßen mit Bewegungseinschränkungen.
- PS3 umfasst wahnhafte und affektive Störungen wie Depressionen.
- PS4 umfasst dementielle Syndrome wie die Alzheimer-Krankheit.
Die Ärztin oder der Arzt trägt die Diagnose ein. Heilmittel, Zahl der Einheiten und Frequenz legt die Praxis fest. Der feste Betrag fällt ebenso einmal je Verordnung an. Wie viel Euro der Anteil von 10 Prozent ausmacht, steht erst fest, wenn die Zahl der Einheiten im Verlauf feststeht.
Die vier Wege zur Therapie, von der Kassenverordnung bis zur Berufsgenossenschaft, finden Sie unter Verordnungen.
Was gilt für Privatversicherte und nach einem Arbeitsunfall?
Sind Sie privat versichert, bekommen Sie eine Rechnung und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein. Was erstattet wird, richtet sich nach Ihrem Tarif oder Ihrer Beihilfeverordnung.
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Dann fällt keine Zuzahlung an, das SGB VII enthält dafür keine Regel. Verordnet wird auf einem eigenen Vordruck der Unfallversicherung, in der Regel von der Durchgangsärztin oder dem Durchgangsarzt.
So ist es bei Ergotherapie Schönherz
Ergotherapie Schönherz hat die Kassenzulassung und rechnet mit allen gesetzlichen Krankenkassen direkt ab. Sind Sie privat versichert, bekommen Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall rechnen wir direkt mit der Berufsgenossenschaft ab, für Sie entstehen keine Kosten. Sind Sie unsicher, welcher Weg für Sie gilt, rufen Sie uns unter 03362 57 99 877 an.