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Umgezogen: seit August 2026 in Umgezogen: Wernsdorf, Dorfstraße 42 Zur Anfahrt

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Ergänzende Heil- und Hilfsmittel

Wärme, Schienen und Orthesen

Wärme lockert, die passende Schiene entlastet. Wärme verordnet der Arzt zusätzlich zur eigentlichen Behandlung, eine vorübergehende Schiene auf derselben Verordnung. Orthesen für den dauerhaften Gebrauch sind Hilfsmittel und brauchen ein eigenes Rezept.

Zwei Hände in einem Bad aus Kieselsteinen und Muscheln
Kieselbad: Tasten, Greifen und Wärme in einer Übung.

Behandlungen

Das verordnet der Arzt

Für diesen Fachbereich kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt diese ergotherapeutischen Behandlungen verordnen:

  • Thermische Anwendungen (Wärme oder Kälte), ergänzend zur Behandlung
  • Ergotherapeutische Schiene, auf derselben Verordnung

Mehr erfahren

Wobei die Behandlung hilft, woran wir arbeiten und womit

Diagnosen

  • Zustand nach Operation, Fraktur, Amputation und Verbrennung
  • Arthrose
  • Sehnen- und Nervenverletzungen (Tennisarm)
  • Karpaltunnelsyndrom
  • Morbus Sudeck
  • Polyneuropathie
  • Morbus Parkinson

Die Diagnosen sind Beispiele, die Liste ist nicht vollständig. Rufen Sie uns an.

Therapieziele

  • Anregung der Durchblutung
  • Gelenkmobilisation
  • Schmerzabbau
  • Kräftigung der Grob- und Feinmotorik
  • Stärkung von Sensomotorik und Wahrnehmung

Therapie-Medien

  • Paraffin- und Steinbäder
  • Wärmeanwendungen
  • Bäder mit Kieselsteinen, Raps, Linsen, Kirschkernen und Sand
  • Besteck- und Stiftverdickungen
  • Maßanfertigung von Orthesen sowie Lagerungs- und Spastikschienen
  • Kinesiologie-Tapes

Für zu Hause

Verkauf von angepassten Therapie-Materialien

Was Sie in der Therapie kennengelernt haben, können Sie bei uns mitnehmen: Therapieknete und Bälle in mehreren Härtegraden, Gummizüge, Fingertrainer, Besteck- und Stiftverdickungen. Wir passen es an Ihre Hand und Ihre Übung an.

Zum Shop
Blaues und schwarzes Kinesiologie-Tape an einer Schulter

Verordnungen

Heilmittelverordnungen

Bei entsprechender Diagnose verordnet Ihr Arzt Ergotherapie mit der passenden Behandlung nach dem Heilmittelkatalog. Verordnen können alle Haus- und Fachärzte.

  • Heilmittelverordnung

    Die klassische Verordnung. Der Arzt kreuzt die Behandlung an und gibt Anzahl und Frequenz der Behandlungen vor.

  • Blankoverordnung

    Gilt 16 Wochen. Behandlungsart, Anzahl und Frequenz legt die Ergotherapie fest. Möglich bei bestimmten Diagnosen.

  • Privatverordnung

    Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Auch hier verordnet Ihr Arzt die Behandlung.

  • BG-Verordnung

    Bei Folgen durch Arbeitsunfälle. Die Berufsgenossenschaft übernimmt, verordnet in der Regel der Durchgangsarzt.

So kommen Sie zu Ihrer Therapie

Weitere Fachbereiche

Termin vereinbaren

Wir sind eine Bestellpraxis. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin vorher telefonisch oder über das Kontaktformular.

Dorfstraße 42, 15713 Königs Wusterhausen, OT Wernsdorf

Weiterhin gültig: 030 56 59 05 33