Ergänzende Heil- und Hilfsmittel
Wärme, Schienen und Orthesen
Wärme lockert, die passende Schiene entlastet. Wärme verordnet der Arzt zusätzlich zur eigentlichen Behandlung, eine vorübergehende Schiene auf derselben Verordnung. Orthesen für den dauerhaften Gebrauch sind Hilfsmittel und brauchen ein eigenes Rezept.
Behandlungen
Das verordnet der Arzt
Für diesen Fachbereich kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt diese ergotherapeutischen Behandlungen verordnen:
- Thermische Anwendungen (Wärme oder Kälte), ergänzend zur Behandlung
- Ergotherapeutische Schiene, auf derselben Verordnung
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Wobei die Behandlung hilft, woran wir arbeiten und womit
Diagnosen
- Zustand nach Operation, Fraktur, Amputation und Verbrennung
- Arthrose
- Sehnen- und Nervenverletzungen (Tennisarm)
- Karpaltunnelsyndrom
- Morbus Sudeck
- Polyneuropathie
- Morbus Parkinson
Die Diagnosen sind Beispiele, die Liste ist nicht vollständig. Rufen Sie uns an.
Therapieziele
- Anregung der Durchblutung
- Gelenkmobilisation
- Schmerzabbau
- Kräftigung der Grob- und Feinmotorik
- Stärkung von Sensomotorik und Wahrnehmung
Therapie-Medien
- Paraffin- und Steinbäder
- Wärmeanwendungen
- Bäder mit Kieselsteinen, Raps, Linsen, Kirschkernen und Sand
- Besteck- und Stiftverdickungen
- Maßanfertigung von Orthesen sowie Lagerungs- und Spastikschienen
- Kinesiologie-Tapes
Für zu Hause
Verkauf von angepassten Therapie-Materialien
Was Sie in der Therapie kennengelernt haben, können Sie bei uns mitnehmen: Therapieknete und Bälle in mehreren Härtegraden, Gummizüge, Fingertrainer, Besteck- und Stiftverdickungen. Wir passen es an Ihre Hand und Ihre Übung an.
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Verordnungen
Heilmittelverordnungen
Bei entsprechender Diagnose verordnet Ihr Arzt Ergotherapie mit der passenden Behandlung nach dem Heilmittelkatalog. Verordnen können alle Haus- und Fachärzte.
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Heilmittelverordnung
Die klassische Verordnung. Der Arzt kreuzt die Behandlung an und gibt Anzahl und Frequenz der Behandlungen vor.
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Blankoverordnung
Gilt 16 Wochen. Behandlungsart, Anzahl und Frequenz legt die Ergotherapie fest. Möglich bei bestimmten Diagnosen.
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Privatverordnung
Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Auch hier verordnet Ihr Arzt die Behandlung.
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BG-Verordnung
Bei Folgen durch Arbeitsunfälle. Die Berufsgenossenschaft übernimmt, verordnet in der Regel der Durchgangsarzt.
Weitere Fachbereiche
Termin vereinbaren
Wir sind eine Bestellpraxis. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin vorher telefonisch oder über das Kontaktformular.
Dorfstraße 42, 15713 Königs Wusterhausen, OT Wernsdorf
Weiterhin gültig: 030 56 59 05 33